Flugbeschränkungen in den Kantonen Uri und Schwyz am 22. September 2009
Vom 21. bis 22. September 2009 wird der Präsident Russlands der Schweiz einen Staatsbesuch abstatten. Das Besuchsprogramm sieht unter anderem vor, dass er am Dienstag, 22. September, in den Kantonen Uri und Schwyz Gedenkstätten und Örtlichkeiten besucht. Um die Sicherheit zu garantieren, hat der Bundesrat Sicherheitsmassnahmen beschlossen und die Schweizer Luftwaffe mit der Wahrung der Lufthoheit beauftragt.
Für Dienstag, 22. September, hat der Bundesrat ein Flugbeschränkungsgebiet in den Kantonen Uri und Schwyz (unterhalb der Luftrasse A9) erlassen. Die freie Benützung des entsprechenden Luftraums, des Flugplatzes Wangen-Lachen sowie der Heliports Erstfeld, Haltikon und Schindellegi ist eingeschränkt.
Grundsätzlich sind VFR- und IFR-Flüge im Flugbeschränkungsgebiet untersagt.
Lokale Regelungen bestehen für Ambri und Buochs. Für die Anflüge nach Wangen-Lachen sowie Flüge von/nach den Heliports gilt eine PPR-Pflicht (siehe NOTAM). Die Bewilligung für Flüge wird von der Luftwaffe erteilt. Anfragen sind an das PPR-Büro (+41 (0)44 823 38 58) zu richten.
Dieselben Regelungen gelten für Flüge mit Modellflugzeugen, Deltaseglern oder Gleitschirmen.
Die gültigen Angaben sind dem NOTAM zu entnehmen.
quelle: BAZL
Vom 21. bis 22. September 2009 wird der Präsident Russlands der Schweiz einen Staatsbesuch abstatten. Das Besuchsprogramm sieht unter anderem vor, dass er am Dienstag, 22. September, in den Kantonen Uri und Schwyz Gedenkstätten und Örtlichkeiten besucht. Um die Sicherheit zu garantieren, hat der Bundesrat Sicherheitsmassnahmen beschlossen und die Schweizer Luftwaffe mit der Wahrung der Lufthoheit beauftragt.
Für Dienstag, 22. September, hat der Bundesrat ein Flugbeschränkungsgebiet in den Kantonen Uri und Schwyz (unterhalb der Luftrasse A9) erlassen. Die freie Benützung des entsprechenden Luftraums, des Flugplatzes Wangen-Lachen sowie der Heliports Erstfeld, Haltikon und Schindellegi ist eingeschränkt.
Grundsätzlich sind VFR- und IFR-Flüge im Flugbeschränkungsgebiet untersagt.
Lokale Regelungen bestehen für Ambri und Buochs. Für die Anflüge nach Wangen-Lachen sowie Flüge von/nach den Heliports gilt eine PPR-Pflicht (siehe NOTAM). Die Bewilligung für Flüge wird von der Luftwaffe erteilt. Anfragen sind an das PPR-Büro (+41 (0)44 823 38 58) zu richten.
Dieselben Regelungen gelten für Flüge mit Modellflugzeugen, Deltaseglern oder Gleitschirmen.
Die gültigen Angaben sind dem NOTAM zu entnehmen.
quelle: BAZL